Neuheiten allgemein
- Die FIVA Identity Card ist ein international standardisiertes, im Namen der FIVA erstelltes Dokument, in dem die Identität, die technischen Spezifikationen, und die zum Zeitpunkt der Ausstellung bekannte Fahrzeuggeschichte inkl. allfällige Modifikationen zusammengefasst sind.
- Die FIVA Identity Card (umgangssprachlich FIVA-Pass") ermöglicht es dem Eigentümer eines historischen Fahrzeuges, welches über 30 Jahre alt ist, über ein international anerkanntes Dokument den Nachweis bezüglich Originalität und Authentizität sowie der damit verbundenen Geschichte zu erbringen.
- Im Interesse der Eigentümer und von Veranstaltern von Anlässen werden alle wichtigen Daten von solchen Fahrzeugen international gesammelt und damit den zukünftigen Generationen als Kulturgut-Dokumentation erhalten.
- Alle Anträge für FIVA Identity Cards müssen neu ausschliesslich auf elektronischem Weg erfolgen! Eingaben unter www.fivamembers.org
Vorteile: weltweite, gesicherte Datenbank, schnellere Abwicklung, erforderliche Fotos elektronisch
Nachteile: Eingabe nur in englischer Sprache möglich!
Hinweis: Die FIVA Identity Card ist kostenpflechtig; die Clubmitglieder erhalten einen Rabatt.
Die ausgebildeten Experten des Renault Heck Club Suisse beraten unsere Mitglieder bei der Antragstellung:
Felix Ofner, Herbert Born, Felix Buser
Oldtimer-Dachverband SHVF in neuer Zusammensetzung
An der Delegiertenversammlung der Swiss Historic Vehicle Federation am 21. April in Luzern wurde der Vorstand neu bestellt. Als neuer Präsident wurde Bernhard Taeschler gewählt (Foto untern), welcher bisher das Ressort Kultur und Politik betreute. Er folgt Lukas Oberholzer nach. Neuer französischsprachiger Vertreter ist Jacques Le Coultre. Der Präsident der Freunde alter Motorräder, Stefan Wyss, wurde ebenfalls in den Vorstand gewählt.
Der Dachverband umfasst 133 Organisationen mit rund 22‘000 Mitgliedern. Er hat sich neu zum Ziel gesetzt, die kantonalen Autosteuern für Veteranenfahrzeuge zu vereinheitlichen, dies im Sinne einer Pauschalsteuer, welche der geringen jährlichen Fahrleistung entspricht.
Das Kulturerbejahr 2018 wird durch die SHVF-Mitglieder unterstützt, indem sie 17 Anlässe mit historischen Fahrzeugen organisieren. Die Ausbildung von Fahrzeugrestrauratoren wird auch im laufenden Jahr mit 27‘500 Franken unterstützt. Im ersten abgeschlossenen Kurs erhielten zehn Berufsleute Ihr Diplom.
Im vergangenen Jahr konnte 530 FIVA-Identitätskarten ausgestellt werden. Diese Dokumente beschreiben den Zustand und die Originalität des historischen Fahrzeuges und können nützlich sein bei der Prüfung beim Strassenverkehrsamt oder beim Kauf oder Verkauf des Fahrzeuges. Die minutiöse Vorbereitungsarbeit der Inspektoren ermöglicht der Technikkommission der SHFV, die Dokumente auszustellen.
Aus der Versammlung wurde angeregt, einen „schweizerischen Tag des historischen Fahrzeuges“ ins Leben zu rufen. So könnte sich die Oldtimerszene in der Öffentlichkeit und bei den Behörden bemerkbar machen, die Bevölkerung erfreuen und den Zusammenhalt unter den Mitgliedern stärken. Durch die Organisation weiterer Oldtimer-Transportdienste an Museumsnächten könnten auf lokaler Ebene Sympathien für historische Fahrzeuge als Kulturgut geweckt werden.
Die finanzielle Lage des Dachverbandes ist erfreulich. Dies ist eine gute Voraussetzung für die weitere erfolgreiche Tätigkeit der SHVF.
Text und Fotos © Felix Buser
Am 1. April 2017 konnten die Delegierten der Swiss Historic Vehicle Federation an einer Vorpremiere der neuen Strassenverkehrs-Ausstellung im Verkehrshaus Luzern teilnehmen. Die Halle besteht nun aus drei Stockwerken. Auch werden wieder mehr Fahrzeuge ausgestellt. Vor allem ist nun eine vielseitige Sammlung von Monteverdi-Autos mit Hinweisen zu ihrer Entstehung zu sehen. (Die Bilder können durch Anklicken vergrössert werden.) Fotos © Felix Buser
Am 1. Januar 2014 ist das zweite «Via sicura»-Paket in Kraft getreten. Darin enthalten sind Massnahmen, die auf Verordnungsebene konkretisiert werden mussten. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hatte ab 16.04.2013 die Anhörung zu diesen Änderungen durchgeführt. Nun sind verschiedene Verordnungsänderungen eingeführt worden. Diese betreffen auch:
Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag
Motorwagen und Motorräder müssen am Tag obligatorisch mit Licht fahren. Wer gegen die neue Pflicht verstösst, soll mit einer Ordnungsbusse von Fr. 40.- bestraft werden. Ausgenommen davon sind z.B. Motorfahrräder und E-Bikes sowie die vor 1970 erstmals zugelassenen Motorräder und Motorwagen.
Renault-Hecks müssen somit am Tag nicht mit Licht fahren. Es empfiehlt sich aber, bei schlechten Lichtverhältnissen trotzdem das Abblendlicht einzuschalten. In Tunnels gilt nach wie vor die Pflicht, mit Licht zu fahren
Die Charta von Turin beschreibt die Grundsätze, welche bei der Nutzung, beim Unterhalt, bei der Konservierung bei der Restaurierung und bei der Reparatur von im Betrieb stehenden historischen Fahrzeugen zu beachten sind. Zusammenfassung:
- Historische Fahrzeuge können nur dann wirklich erlebt werden, wenn sie auch regelmässig am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
- Ein historisches Fahrzeug soll seine Geschichte erzählen. Änderungen aus der Gebrauchszeit sollten prinzipiell erhalten bleiben.
- Ein historisches Fahrzeug soll sein Aussehen und seine technische Spezifikation beibehalten.
- Für Ersatzteile und Ergänzungen am Fahrzeug sollte grundsätzlich originales Material und originale Technik angewandt werden
- Wichtige Teile, die ersetzt wurden, sollten beim Fahrzeug bleiben und neue Teile sollten als solche markiert werden
- Arbeiten an Fahrzeugen sollen dokumentiert werden.
- Organisationen, die sich mit dem Erhalt von historischen Fahrzeugen befassen, sollen als kulturerhaltende Körperschaften anerkannt werden.
Der vollständige Text der definitiven Version kann auf der Website www.fsva.ch abgerufen werden: