Neuheiten allgemein
Fahren mit Licht am Tag
Am 1. Januar 2014 ist das zweite «Via sicura»-Paket in Kraft getreten. Darin enthalten sind Massnahmen, die auf Verordnungsebene konkretisiert werden mussten. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hatte ab 16.04.2013 die Anhörung zu diesen Änderungen durchgeführt. Nun sind verschiedene Verordnungsänderungen eingeführt worden. Diese betreffen auch:
Obligatorisches Fahren mit Licht am Tag
Motorwagen und Motorräder müssen am Tag obligatorisch mit Licht fahren. Wer gegen die neue Pflicht verstösst, soll mit einer Ordnungsbusse von Fr. 40.- bestraft werden. Ausgenommen davon sind z.B. Motorfahrräder und E-Bikes sowie die vor 1970 erstmals zugelassenen Motorräder und Motorwagen.
Renault-Hecks müssen somit am Tag nicht mit Licht fahren. Es empfiehlt sich aber, bei schlechten Lichtverhältnissen trotzdem das Abblendlicht einzuschalten. In Tunnels gilt nach wie vor die Pflicht, mit Licht zu fahren