Neuheiten allgemein
Die Charta von Turin
Die Charta von Turin beschreibt die Grundsätze, welche bei der Nutzung, beim Unterhalt, bei der Konservierung bei der Restaurierung und bei der Reparatur von im Betrieb stehenden historischen Fahrzeugen zu beachten sind. Zusammenfassung:
- Historische Fahrzeuge können nur dann wirklich erlebt werden, wenn sie auch regelmässig am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
- Ein historisches Fahrzeug soll seine Geschichte erzählen. Änderungen aus der Gebrauchszeit sollten prinzipiell erhalten bleiben.
- Ein historisches Fahrzeug soll sein Aussehen und seine technische Spezifikation beibehalten.
- Für Ersatzteile und Ergänzungen am Fahrzeug sollte grundsätzlich originales Material und originale Technik angewandt werden
- Wichtige Teile, die ersetzt wurden, sollten beim Fahrzeug bleiben und neue Teile sollten als solche markiert werden
- Arbeiten an Fahrzeugen sollen dokumentiert werden.
- Organisationen, die sich mit dem Erhalt von historischen Fahrzeugen befassen, sollen als kulturerhaltende Körperschaften anerkannt werden.
Der vollständige Text der definitiven Version kann auf der Website www.fsva.ch abgerufen werden: